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PPWR-konforme Verpackungen: Anforderungen & Nachweise

Seit dem 12. August 2026 wird die neue EU-Verpackungsverordnung PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) grundsätzlich angewendet. Sie enthält europaweit einheitliche Anforderungen an Verpackungen und betrifft viele Unternehmen, die Verpackungen herstellen, vertreiben oder verpackte Produkte auf den Markt bringen.

Wenn Sie Ihre Verpackung bei madika bestellen, unterstützen wir Sie mit den Informationen und Nachweisen zu den von uns eingesetzten Materialien.

 

Seit dem 12. August 2026 wird die neue EU-Verpackungsverordnung PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) grundsätzlich angewendet. Sie enthält europaweit einheitliche Anforderungen an Verpackungen und betrifft viele Unternehmen, die Verpackungen herstellen, vertreiben oder verpackte Produkte auf den Markt bringen.

Wenn Sie Ihre Verpackung bei madika bestellen, unterstützen wir Sie mit den Informationen und Nachweisen zu den von uns eingesetzten Materialien. Diese können Sie als Grundlage für Ihre eigene produktbezogene Konformitätsbewertung und Dokumentation verwenden.

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Was bedeutet „PPWR-konforme Verpackung“

 

Ob eine Verpackung die Anforderungen der PPWR erfüllt, hängt nicht allein davon ab, ob sie aus Papier oder Karton besteht. Entscheidend sind die gesamte Verpackungskonstruktion, die eingesetzten Materialien und Komponenten sowie der konkrete Verwendungszweck.

Besonders relevant sind dabei:

  • Material und Inhaltsstoffe: Bestimmte Stoffe in Verpackungen unterliegen Grenzwerten oder Beschränkungen.
  • Recyclingfähigkeit: Verpackungen sollen so gestaltet werden, dass sie möglichst hochwertig recycelt werden können.
  • Verpackungsminimierung: Gewicht und Volumen sollen auf das notwendige Maß begrenzt werden, ohne Produktschutz und Funktionalität zu beeinträchtigen.
  • Kennzeichnung: Die PPWR führt schrittweise europaweit harmonisierte Kennzeichnungsvorgaben ein.
  • Dokumentation und Konformität: Für Verpackungen müssen die jeweils anwendbaren Anforderungen bewertet und dokumentiert werden.

Für Sie als Kunde bedeutet das: Neben der Wahl einer möglichst recyclinggerechten Verpackung ist auch wichtig, dass Ihnen die notwendigen Informationen zu den verwendeten Materialien vorliegen.

Betrifft die PPWR mein Unternehmen?

 

Ja, die PPWR kann auch Ihr Unternehmen betreffen.

Wenn Sie Produkte unter Ihrem eigenen Namen oder Ihrer eigenen Marke verkaufen und dafür Verpackungen herstellen lassen, können Sie nach der PPWR selbst für die Konformität der Verpackung verantwortlich sein.

madika liefert Ihnen die Verpackung und stellt die dafür verfügbaren Informationen und Nachweise bereit. Wird die Verpackung anschließend unter Ihrem Namen oder Ihrer Marke verwendet, liegt die Verantwortung für die fertige Verpackung in vielen Fällen bei Ihnen als Markeninhaber bzw. Inverkehrbringer.

Welche Rolle Ihr Unternehmen genau übernimmt, hängt jedoch von der jeweiligen Liefer- und Verkaufssituation ab.

Ein Beispiel: Sie verkaufen Kosmetikprodukte unter Ihrer eigenen Marke

 

Angenommen, Sie vertreiben Kosmetikprodukte unter Ihrer eigenen Marke und bestellen dafür individuell bedruckte Faltschachteln bei madika.

Sie wählen Karton, Format, Druck und gegebenenfalls Veredelungen aus. Wir produzieren die Verpackungen und liefern sie an Sie. Anschließend befüllen Sie die Faltschachteln mit Ihren Produkten und bringen diese unter Ihrer eigenen Marke auf den Markt.

Im Regelfall ist madika dabei Lieferant der Verpackung. Sie als Markeninhaber sind für die Bewertung und Dokumentation der fertigen Verpackung verantwortlich.

Damit Sie diese Aufgabe erfüllen können, stellen wir Ihnen die zu unserer Lieferung verfügbaren Informationen zur Verfügung – beispielsweise zu Karton, Druckfarben, Lacken, Klebstoffen und weiteren eingesetzten Materialien. Genau diese Informationspflicht der Lieferanten sieht Art. 16 PPWR vor.

Bestellen Sie beispielsweise eine Faltschachtel aus Karton mit Druck und Dispersionslack, kann diese grundsätzlich von unserer allgemeinen Erklärung erfasst sein. Enthält Ihre Verpackung dagegen Sonderkomponenten wie einen Magnetverschluss oder bestimmte Barriereschichten, stellen wir Ihnen auf Anfrage eine produktspezifische Erklärung beziehungsweise entsprechende Einzelnachweise zur Verfügung.

Welche Verantwortung bleibt bei meinem Unternehmen?

 

Unsere Unterlagen stellen Ihnen die Informationen zur Verfügung, die sich auf die von uns gelieferte Verpackung und deren Materialien beziehen.

Die allgemeine PPWR-Erklärung von EGGER und madika ersetzt jedoch nicht die eigene produktbezogene Konformitätsbewertung und Dokumentation des verantwortlichen Unternehmens. Im Regelfall muss der Erzeuger der fertigen Verpackung die erforderliche technische Dokumentation führen und – soweit erforderlich – die produktbezogene EU-Konformitätserklärung ausstellen.

Das bedeutet vereinfacht: Wir dokumentieren, was wir Ihnen liefern. Sie verwenden diese Informationen als Grundlage für die Dokumentation Ihrer fertigen Verpackung.

Allgemeine Erklärung zur Konformität nach PPWR herunterladen

 

Für unsere bedruckten und konfektionierten Verpackungen aus Vollkarton und/oder Wellpappe stellen wir eine allgemeine Erklärung zur Konformität nach PPWR zur Verfügung.

Sie umfasst unter anderem Faltschachteln, Banderolen, Klappdeckel-, Hohlwand-, Schiebe- und Stülpdeckelschachteln, Schuber, Adventskalender, Inlays sowie Versandkartons und Verstärkungen, soweit für den jeweiligen Auftrag keine abweichende produktspezifische Erklärung erforderlich ist.

 

Nachweis zum Download

Stand: 11. August 2026

Wann benötige ich eine produktspezifische Erklärung?

 

Nicht pauschal von der allgemeinen Erklärung abgedeckt sind insbesondere Verpackungen mit Magnetverschlüssen oder sonstigen Metall- und Sonderkomponenten, Kunststoff-Barriereschichten, bestimmten funktionellen Barrieren sowie Materialien, die von Dritten beigestellt und von uns nicht bedruckt oder weiterverarbeitet wurden.

Für solche Verpackungen können Sie bei uns die verfügbaren produktspezifischen Informationen und Nachweise anfragen.

Nachweis zu meiner Bestellung anfragen

Welche PPWR-relevanten Nachweise liegen bei madika vor?

 

Für unsere Verpackungen dokumentieren wir die eingesetzten Materialien und Fertigungskomponenten auf Basis der uns vorliegenden Hersteller- und Lieferanteninformationen.

Karton und Wellpappe
Für unsere Frischfaser- und Recyclingkartone sowie Wellpappen liegen Nachweise zum PPWR-Schwermetallgrenzwert, zu REACH-SVHC und zu PFAS vor.

Schwermetalle
Für die eingesetzten Materialien dokumentieren wir die Einhaltung des PPWR-Grenzwertes von insgesamt 100 mg/kg für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom.

PFAS
In unserer eigenen Fertigung setzen wir keine PFAS gezielt ein. Für relevante zugekaufte Materialien und externe Leistungen liegen entsprechende Hersteller- beziehungsweise Dienstleisterbestätigungen vor. Produktspezifische PFAS-Nachweise für Lebensmittelkontaktverpackungen stellen wir auf Anfrage zur Verfügung.

REACH
Für unsere relevanten Materialien liegen Informationen zu REACH-SVHC und den geltenden Stoffbeschränkungen vor. Nach aktuellem Stand sind keine SVHC oberhalb der maßgeblichen Meldeschwelle von 0,1 Massenprozent enthalten.

Druckfarben, Lacke und Klebstoffe
Im Digitaldruck setzen wir wasserbasierte, mineralölfreie und deinkbare Druckfarben ein. Auch für unsere Offsetfarben, Dispersionslacke und Klebstoffsysteme liegen entsprechende Material- und Lieferantennachweise vor. Lacke und Klebstoffe machen eine Kartonverpackung dabei nicht allein zu einer Verbundverpackung.

Heißfolienprägung
Für die von uns eingesetzten Prägefolien liegen entsprechende Materialinformationen vor. Der geringe Schichtauftrag unserer Heißfolienprägungen begründet nach unserer aktuellen Bewertung keine Verbundverpackung.

Folienkaschierung
Bei einer Folienkaschierung beziehungsweise Cellophanierung entsteht dagegen ein Materialverbund aus Karton und Kunststofffolie. Die Verpackung wird deshalb produktspezifisch hinsichtlich ihrer Recyclingfähigkeit bewertet. Eine Folienkaschierung bedeutet jedoch nicht automatisch, dass eine Verpackung unzulässig ist.

Warum bietet Karton gute Voraussetzungen für die PPWR?

 

Karton ermöglicht bei vielen Produktverpackungen eine vergleichsweise einfache und materialeffiziente Konstruktion. Entscheidend ist dabei jedoch immer die gesamte Verpackung und nicht allein das Grundmaterial.

Eine Faltschachtel aus Karton ohne zusätzliche Kunststoffbestandteile lässt sich beispielsweise anders bewerten als eine Präsentationsverpackung mit Magnetverschluss, Schaumstoffeinlage oder Folienkaschierung.

Bei madika können zahlreiche Verpackungen außerdem im individuellen Wunschformat gefertigt werden. Dadurch lässt sich die Verpackungsgröße auf das jeweilige Produkt abstimmen und unnötiger Leerraum kann reduziert werden.

Verpackungen nach Maß

PPWR 2026 und 2030: Was ist wichtig?

 

Die PPWR wird seit dem 12. August 2026 grundsätzlich angewendet. Bereits jetzt sind unter anderem verschiedene Stoffanforderungen sowie Pflichten zur Konformitätsbewertung, Dokumentation und Bereitstellung von Lieferanteninformationen relevant.

Weitere Anforderungen werden schrittweise konkretisiert. 2030 ist ein wichtiger Meilenstein der PPWR, unter anderem für weitergehende Anforderungen an die Recyclingfähigkeit sowie – bei Kunststoffverpackungen – für Mindestrezyklatanteile. Bei einzelnen Regelungen hängt der konkrete Anwendungszeitpunkt zusätzlich von ergänzenden europäischen Rechtsakten ab.

Für Unternehmen lohnt es sich daher bereits heute, bei neuen Verpackungen auf materialeffiziente Konstruktionen und möglichst recyclinggerechte Materialkombinationen zu achten.

Häufige Fragen zu PPWR von madika-Kunden

 

PPWR-Unterlagen zu Ihrer Verpackung benötigt?

Sie haben bereits bei madika bestellt oder planen eine neue Verpackung und sind unsicher, welche Informationen für Ihre Ausführung verfügbar sind?

Unser Team prüft gerne, welche allgemeinen oder produktspezifischen Materialinformationen wir Ihnen für Ihre Verpackung zur Verfügung stellen können.

Beratung gewünscht?

 

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