PPWR-konform verpacken mit madika
Seit dem 12. August 2026 gilt die neue EU-Verpackungsverordnung PPWR. Wenn Sie Ihre Verpackung bei madika bestellen, sind Sie in Sachen Material bereits gut aufgestellt – auf dieser Seite erfahren Sie, was das für Sie als Marke oder Shop-Betreiber:in konkret bedeutet und wie Sie an Ihren Nachweis kommen.
PPWR - Betrifft mich das überhaupt?
Kurz gesagt: Ja, wenn Sie Ihre Produkte unter eigener Marke verkaufen. Dann gelten Sie im Sinne der PPWR in der Regel als „Erzeuger" – also als das Unternehmen, das die Verpackung erstmals in Verkehr bringt. Das bedeutet: Sie sind grundsätzlich selbst dafür verantwortlich, eine eigene Konformitätserklärung für Ihre verpackten Produkte zu führen.
Klingt nach viel Aufwand – ist es aber nicht, wenn Sie bei madika bestellen: Wir liefern Ihnen die notwendigen Materialangaben, damit Sie diese Pflicht ohne großen Aufwand erfüllen können.
Allgemeine Erklärung zur Konformität nach PPWR downloaden
Für die meisten Standardverpackungen aus unserem Konfigurator reicht unsere allgemeine PPWR-Konformitätserklärung als Grundlage für Ihre eigene Dokumentation. Sie können sie hier direkt herunterladen:
Haben Sie eine Verpackung mit Sonderkomponenten bestellt (z. B. Magnetverschluss, Folienkaschierung) oder benötigen Sie einen Nachweis zu einer konkreten Bestellung? Dann melden Sie sich einfach bei uns – wir stellen Ihnen den passenden Nachweis aus.
Nachweis zum Download
Das übernehmen wir für Sie
- Schwermetallarm: Alle Materialien – Karton, Druckfarben, Lacke, Klebstoffe – liegen unterhalb des gesetzlichen Grenzwerts für Blei, Cadmium, Quecksilber und Chrom(VI).
- PFAS-frei: In der eigenen Fertigung kommen zu keinem Zeitpunkt gezielt PFAS zum Einsatz; für zugekaufte Materialien liegen entsprechende Herstellerbestätigungen vor.
- REACH-konform: Keine besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC) oberhalb der Meldeschwelle.
- Recyclingfähig: Unsere Standard-Kartonverpackungen sind monomateriell und ohne Kunststoffbeschichtung – damit gut recycelbar und PPWR-konform eingestuft.
- Ausnahme: Verpackungen mit Magnetverschluss, Folienkaschierung oder anderen Sonderkomponenten werden separat betrachtet – dazu unten mehr.
Häufige Fragen zu PPWR von madika-Kunden
Muss ich mich als Shop-Betreiber:in selbst um PPWR kümmern?
Ein Stück weit ja: Als Verkäufer:in unter eigener Marke sind Sie in der Regel für die eigene Konformitätserklärung verantwortlich. Den schwierigen Teil – die Materialprüfung – übernehmen wir für Sie und liefern Ihnen die Nachweise dazu.
Kostet der PPWR-Nachweis extra?
Nein. Die allgemeine Konformitätserklärung steht kostenlos zum Download bereit. Auch produktspezifische Nachweise auf Anfrage sind für Sie als madika-Kunde:in kostenfrei.
Ich habe vor August 2026 bestellt – gilt meine Verpackung noch?
Wenn Sie diese Verpackung nachweislich weiterhin verkaufen oder ab dem 12. August 2026 in Verkehr bringen, stellen wir Ihnen auf Anfrage auch dafür einen passenden Nachweis aus. Für bereits abgeschlossene, nicht mehr im Verkauf befindliche Bestellungen ist das nicht erforderlich.
Sind alle madika-Verpackungen automatisch PPWR-konform?
Unsere Standard-Kartonverpackungen: ja. Bei Sonderausstattung wie Magnetverschlüssen oder Folienkaschierung erfolgt die Einstufung produktspezifisch – sprechen Sie uns bei Bedarf einfach an.
Ist das eine CE-Kennzeichnung?
Nein. Es handelt sich um eine schriftliche Selbsterklärung, kein CE-Zeichen und keine Prüfstelle. Trotzdem ist sie für Ihre eigene Dokumentationspflicht wichtig.